(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen heath-cypress, Industriestraße 42, 80339 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Demontage- und Entsorgungsleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer nach erfolgter Besichtigung ein schriftliches Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses Angebot annimmt.
(3) Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch Beauftragung zur Durchführung der Arbeiten erklärt werden.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, umfassen Demontagearbeiten:
(3) Nicht im Standardumfang enthalten sind:
(1) Vereinbarte Termine werden vom Auftragnehmer nach bestem Bemühen eingehalten.
(2) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zum Arbeitsbereich zu gewähren.
(3) Ist der Zugang zum Arbeitsbereich nicht möglich oder verzögert sich dieser aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer anfallende Wartezeiten in Rechnung stellen.
(4) Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen zur Verschiebung des Termins.
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Mehraufwand, der durch unvorhergesehene Umstände entsteht (z.B. versteckte Installationen, Asbest), wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und dem Auftraggeber vorab mitgeteilt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
(2) Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(1) Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt aus.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Abschluss der Arbeiten, schriftlich zu rügen.
(3) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Für bereits vor den Arbeiten vorhandene Schäden oder normale Abnutzungserscheinungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(5) Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
(1) Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer die ordnungsgemäße Entsorgung des Demontagematerials.
(2) Die Entsorgung erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Bei Sondermüll (z.B. Asbest) können zusätzliche Kosten entstehen, die vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
(4) Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer einen Entsorgungsnachweis aus.
(1) Bei Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten.
(2) Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann der Auftragnehmer eine Aufwandspauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswertes berechnen.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, München.
Stand: Juli 2026